
Ein Unfall ist ärgerlich genug!
Jetzt ist es wichtig einen Partner an seiner Seite zu wissen, der Sie professionell und unabhängig unterstützt. 24h HotlineSchadensübermittlung
Ein Unfall ist ärgerlich genug!
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Unfallgutachten
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Wichtig zu wissen
Wann ist ein KFZ Gutachter erforderlich?
In den meisten Fällen werden Gutachter beauftragt und Gutachten erstellt, wenn Schäden an Fahrzeugen vorliegen. Dies ist überwiegend nach Verkehrsunfällen die Regel. Unterschieden wird hier zwischen Kasko- und Haftpflichtschaden. Durch die jeweiligen Versicherungen erfolgt dann ein Schadensausgleich – sowohl materiell, als auch immateriell.
4 einfache Schritte zu Ihrem Gutachten
Schritt 1
Kontaktieren Sie uns
Wir sind 24 Stunden am Tag für Sie da – auch am Wochenende:
0157/ 3042 35 76 – oder Sie nutzen direkt unser bequemes Online-Formular zur Schadensübermittlung.
Schritt 2
Wir begutachten vor Ort
Egal wo sich Ihr Fachrzeug befindet, wir begutachten es vor Ort und dokumentieren die Schäden. Ob Zuhause, in der Werkstatt oder am Arbeitsplatz.
Schritt 3
Erstellung des Gutachtens
Wir erstellen Ihr Gutachten und senden Ihnen dieses nach Wunsch per E-Mail und/oder postalisch zu. Wenn es schnell gehen soll, haben wir auch eine Express-Möglichkeit.
Schritt 4
Besprechung
Wenn Sie wünschen, stehen wir bei Rückfragen von Montag bis Samstag, zwischen 09:00 Uhr und 18:00 Uhr, telefonisch zur Verfügung.
Unser Bonus für Sie: Direktabwicklung mit der Versicherung
Wir helfen Ihnen bei der Schadensabwicklung und rechnen den Unfallschaden für Sie auf Wunsch direkt mit der gegnerischen Versicherung ab.Wichtig zu wissen
Ein Kaskoschadenfall ist von einem Haftpflichtfall zu unterscheiden!
Im Falle eines Kaskoschadens hat die Versicherung ein „Weisungsrecht“. Sie sendet ihren eigenen Gutachter aus. Natürlich haben Sie die Möglichkeit, einen eigenen, unabhängigen, Gutachter zu beauftragen. In diesem Fall müssen Sie jedoch die Kosten für das Gutachten selbst tragen.